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   VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 06.1977   

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VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 06.1977 (https://dejure.org/2008,76377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2008 - 6 ZB 06.1977 (https://dejure.org/2008,76377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2008 - 6 ZB 06.1977 (https://dejure.org/2008,76377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeiträge; Anlagenabgrenzung; Verlängerung einer bestehenden Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 06.1977
    Die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).

    Was die behauptete Fehlerhaftigkeit der Abrechnung des Nordbereichs der L.straße anbelangt, die im Urteil des Verwaltungsgerichts nicht weiter behandelt worden ist, wäre eine Erwähnung schwierigkeitsbegründender Gesichtspunkte notwendig gewesen (BVerfG vom 23.6.2000 a.a.O. rechte Spalte).

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 06.1977
    Die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VGH Bayern, 06.04.2000 - 6 B 96.56
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 06.1977
    Die Frage, welche Merkmale eine Straße vor 1961 aufweisen musste, um als vorhandene Straße beurteilt werden zu können, bestimmte sich nach den zuvor geltenden landesrechtlichen und örtlichen straßenbaurechtlichen Vorschriften sowie städtebaulichen Regelungen (etwa Baulinien), nach etwaigen Richtlinien für den Abschluss von Straßenkostensicherungsverträgen, nach einer erkennbar gewordenen Straßenplanung der Gemeinde und, falls es an dahingehenden Unterlagen fehlt, nach den örtlichen Verkehrsbedürfnissen; haben sich örtliche Bauvorschriften im Laufe der Jahre geändert, war jede Maßnahme an der Regelung ihrer Zeit zu messen (BayVGH vom 2.3.2000 Az. 6 B 96.56; vom 10.4.2001 VGH n.F. 54, 137/140).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 06.1977
    Die als rechtsgrundsätzlich herausgestellte Frage, ob die fehlerhafte Abrechnung eines Teilbereichs einer einheitlichen Anlage (hier: Nordbereich) dazu führt, dass sich auch die Abrechnung des übrigen Teilbereichs (hier: Südbereich) als fehlerhaft darstellt, ist in der Rechtsprechung bereits geklärt (u.a. BVerwG vom 27.9.1982 KStZ 1983, 95 ff.).
  • VGH Bayern, 18.05.2011 - 6 ZB 10.1608

    Erschließungsbeitragsrecht; technische Herstellung; sachliche Beitragspflicht;

    Dass eine Erschließungsanlage in der Vergangenheit (teilweise) technisch hergestellt gewesen sein mag, besagt nichts darüber, ob bereits die sachliche Beitragspflicht und damit die Beitragsforderung entstanden war, die neben der erstmaligen endgültigen Herstellung u.a. eine planungsrechtliche Grundlage i.S. des § 125 BauGB und eine Widmung zur öffentlichen Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) voraussetzt (vgl. u.a. BayVGH vom 4.2.2008 Az. 6 ZB 06.1977 RdNrn. 9, 10).
  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161

    Erschließungsbeitrag; Anlage; Verlängerung eines Straßenzugs; endgültige

    Das übliche, am Erscheinungsbild der Straße anknüpfende Prüfprogramm zur Anlageabgrenzung - wie es das Verwaltungsgericht vorgenommen hat - scheitert an entgegenstehenden Rechtsgründen (vgl. BayVGH vom 4.2.2008 Az.: 6 ZB 06.1977).
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